Veranstaltungsordnung

Allgemeines, Haftung

  1. Veranstalter: Stadtjugendring Geislingen e.V., Schlachthausstr. 22, 73312 Geislingen. Tel.: 07331/61360,
    E-Mail: info@sjr-geislingen.de. 1. Vorsitzender: Holger Schrag, 2. Vorsitzender: Sven Renken. Amtsgericht Ulm VR 540320.
  2. Das Veranstaltungsgelände umfasst den Pausenhof Helfensteingymnasium mit Bolzplatz, die Kaiser-Wilhelm-Straße, den Parkplatz Stadtbad sowie alle Zugänge und Zufahrten.
  3. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes stimmt der Besucher den vorliegenden Teilnahmebedingungen zu. Änderungen und Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
  4. Die Benutzung des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  5. Der Besucher willigt mit Betreten der Veranstaltung ohne Anspruch auf Vergütung ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen seiner Person erstellen, vervielfältigen und senden sowie zu Eigenzwecken des Veranstalters nutzen zu lassen. Diese Einwilligungen erfolgen zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Hausordnung

  1. Den Anweisungen des Veranstalters, des Ordnungsdienstes und deren Beauftragten ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hat das Hausrecht und kann bei Nichtbeachtung der Hausordnung oder ähnlichem Platzverweise aussprechen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch vor.
  2. Während der kompletten Veranstaltung dürfen nur Fahrzeuge mit Sondererlaubnis auf das Gelände einfahren. Die Durchfahrts- und Halteverbote sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
  3. Das Verteilen von Flugblättern und Werbematerial sowie das Aufhängen von Plakaten und Bannern ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
  4. Jeglicher Abfall ist in die dafür vorgesehenen Mülleimer und –container zu entsorgen. Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.
  5. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
  6. Bild- und Tonaufnahmen des Abendprogramms, insbesondere für eine gewerbsmäßige Verwendung, bedürfen der Genehmigung des Veranstalters.

Markt-/Flohmarktordnung

  1. Der Pausenhof des Helfensteingymnasiums ist für Info- und Verkaufsstände der SJR-Verbände reserviert. Auf den noch freien Flächen auf den Wiesen und dem Bolzplatz können Kinder und Jugendliche ihre Flohmarktwaren anbieten. Bitte unbedingt die Zufahrt zur Bühne sowie abgesperrte Bereiche freilassen!
  2. Der Flohmarkt findet am Sonntag des „Tag der Jugend“ in der Zeit von 6 bis 14 Uhr statt. Nach Ablauf dieser Zeiten behält sich der SJR vor, den Platz für sich zu beanspruchen, um das Programm durchführen zu können.
  3. Auf dem Flohmarkt dürfen Kinder und Jugendliche die
    a. in Geislingen wohnhaft sind und/oder           b. eine Geislinger Schule besuchen
    und dies ggf. mit einem gültigen Schüler oder Personalausweis nachweisen können, sowie Geislinger Studenten, die dies mit einem gültigen Studentenausweis nachweisen können, kostenlos verkaufen.
  4. Erwachsene ohne anwesende Kinder- und Jugendliche aus Geislingen zahlen 8 Euro/angef. Meter auf dem Boden.
  5. Gewerbliche Händler bekommen Plätze im Bereich des Parkplatzes der Fachhochschule in der Kaiser-Wilhem-Straße zugewiesen. Gewerbliche Händler dürfen nur dort ihre Stände aufbauen und können durch Ausübung des Hausrechts jederzeit dorthin verwiesen werden. Die Standgebühr beträgt 20,00 Euro pro angef. Meter Verkaufstheke.
  6. Falls die angebotenen Waren den Verdacht erwecken, gewerblichen Ursprungs zu sein, werden die Tarife und Bedingungen für gewerbliche Anbieter gültig.
  7. Auf dem Flohmarkt können folgende Artikel verkauft werden: Antiquitäten, Second-Hand-Kleidungsstücke, -Spielzeug, -Geschirr, gebrauchte Bücher und Schallplatten, DVD, selbst Gebasteltes, etc.
    Ausgeschlossen ist der Verkauf von Militaria und Gegenständen aus der NS-Zeit, Medien ohne Jugendfreigabe, Softairwaffen und Artikeln, deren Verkauf gegen geltendes Recht verstößt!
  8. Lebensmittel, Getränke und Genussmittel aller Art dürfen auf dem gesamten Gelände nur von Mitgliedsverbänden des SJR angeboten werden.
  9. Bei nichtgewerblichen Anbietern ist die Standgröße auf eine Breite von maximal zwei Metern und eine maximale Tiefe von eineinhalb Metern begrenzt. Sollte diese Standgröße auf dem Boden überschritten werden, wird eine Standgebühr für jeden überschrittenen Meter erhoben: 5,00 Euro/angef. Meter auf dem Boden.
    Tische und Pavillons sind im Bereich des kostenlosen Flohmarkts grundsätzlich nicht zugelassen.